Zweck
Der Zweck der Videoüberwachung besteht darin, Straftaten wie Einbruch und Sachbeschädigung zu verhindern und die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten zu unterstützen.
Überwachte Bereiche und Informationen dazu
Das Nationalmuseum überwacht gemäß § 2d Abs. 1 des Gesetzes über die Videoüberwachung die Museumsgelände, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen und Fassaden der eigenen Gebäude befinden.
An den Eingängen zu den Gebäuden und Besichtigungsorten des Museums sind Schilder mit Piktogrammen sowie einem QR-Code angebracht. Wenn der QR-Code gescannt wird, kann diese Richtlinie auf Dänisch und Englisch abgerufen werden.
Diese Videoüberwachungsrichtlinie ist zudem am Informationsschalter erhältlich.
Die Mitarbeiter des Museums sind über die Videoüberwachung in der Datenschutzerklärung für Mitarbeiter informiert, die heute im Rahmen der Einstellung ausgehändigt wird; ebenso ist die Richtlinie im Personalhandbuch verfügbar.
Handwerker und andere Personen, die regelmäßig im Museum zu Gast sind, erhalten vor Beginn ihrer Arbeit bzw. ihres Besuchs eine Information über die Videoüberwachung.
Die Außenkameras des Nationalmuseums sind im Polizeiregister (POLCAM) registriert.
Das Nationalmuseum ist gemäß Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung als Verantwortlicher verpflichtet, die überwachten Personen über ihre Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten zu informieren.
Diese Richtlinie ist unter www.nationalmuseet.dk verfügbar.
Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Das Nationalmuseum verarbeitet die Bildaufnahmen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (allgemeine Informationen) und § 8 Absätze 1 und 2 des Datenschutzgesetzes (Informationen über Straftaten).
Die Aufnahmen werden in I-PRO verarbeitet und gespeichert.
Das Nationalmuseum behandelt die Aufnahmen vertraulich. Der Sicherheitsleiter, der Sicherheitstechniker und der Leiter des Wachdienstes des Nationalmuseums haben Zugriff auf die Aufnahmen. Die Mitarbeiter im Wachraum des Museums können die Aufnahmen bis zu 30 Tage lang einsehen. Die Aufnahmen können, falls erforderlich, der Museumsleitung sowie der Personal- und Rechtsabteilung vorgelegt werden.
Die Aufzeichnungen werden bis zu 30 Tage lang gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. In folgenden Situationen können die Aufzeichnungen länger gespeichert werden:
Erhält das Nationalmuseum einen Antrag auf Einsicht in die Aufzeichnungen gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung und § 22 des Datenschutzgesetzes, werden die betreffenden Aufzeichnungen erst gelöscht, wenn der Antrag auf Einsicht und ein eventuelles Beschwerdeverfahren abgeschlossen sind.
Die Aufzeichnungen können länger aufbewahrt werden, wenn dies im Hinblick auf eine eingereichte Anzeige wegen einer Straftat erforderlich ist.
Weitergabe
Die Aufzeichnungen können gemäß § 4 c des Gesetzes über die Videoüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung an die Polizei weitergegeben werden. Die Aufzeichnungen werden an niemanden außer an die Polizei weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben oder das Museum verfügt über die Einwilligung der auf den Aufzeichnungen abgebildeten Person(en).
Wenn das Nationalmuseum gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung Aufnahmen an eine betroffene Person weitergibt, werden andere Personen auf der Aufnahme anonymisiert oder die Aufnahme wird beschnitten, bevor das Museum eine Aufnahme weitergibt.
Rechte der betroffenen Personen
Eine Person, die auf einer der Videoüberwachungskameras des Museums zu sehen ist, kann sich an das Nationalmuseum wenden, um eine Kopie der Aufzeichnungen zu erhalten (Recht auf Auskunft). In diesem Zusammenhang benötigt das Nationalmuseum eine Kopie eines Lichtbildausweises, z. B. eines Reisepasses oder Führerscheins. Das Nationalmuseum bittet außerdem um Angabe von Zeit und Ort, an dem die Person voraussichtlich auf den Aufnahmen zu sehen ist.
Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Personen, einschließlich des Widerspruchsrechts und des Rechts auf Löschung, finden Sie in der Datenschutzerklärung des Museums unter www.natmus.dk.
Fragen und Beschwerdemöglichkeiten
Das Nationalmuseum, Frederiksholms Kanal 12, 1220, ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche.
Bei Fragen zu dieser Richtlinie, zur Videoüberwachung oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Museum, einschließlich Beschwerden bezüglich der Verarbeitung, kann das Nationalmuseum unter [email protected] kontaktiert werden.
Der Datenschutzbeauftragte des Nationalmuseums ist Kammeradvokaten, Kalvebod Brygge 32, 1560 Kopenhagen V. Der Datenschutzbeauftragte kann bei Fragen oder Beschwerden unter [email protected] kontaktiert werden.
Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten können auch bei der dänischen Datenschutzbehörde (Datatilsynet) eingereicht werden. Wir verweisen auf die Website der Datenschutzbehörde.
Beschwerden über die Aufstellung von Videoüberwachungskameras, Anforderungen an die Anbringung von Hinweisschildern usw. können bei der Polizei vorgebracht werden.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie wurde am 31. Oktober 2024 vom Ausschuss für Information und Sicherheit überarbeitet